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Pressespiegel
04.02.2010, 10:02 Uhr | Übersicht | Drucken
Stadt riegelt Gewerbegebiet ab
Im Bereich »Esch« soll Einzelhandel in Zukunft stark reguliert werden


In Werther sind Supermärkte zuletzt wie Pilze aus dem Boden gesprießt. Um ein Aussterben der Innenstadt durch die Entstehung weiterer Märkte außerhalb des Ortskerns zu verhindern, riegelt die Stadt jetzt das Gewerbegebiet Esch ab. Ein veränderter Bebauungsplan soll dort künftig die Ansiedelung weiteren Einzelhandels stark regulieren.


Spätestens seit der Umsetzung des Kippskrug-Projektes mit dem Aldi und den Rewe-Märkten versucht die Stadt zu verhindern, dass weitere Supermärkte fernab der Innenstadt entstehen. »Das ist unser erklärtes Ziel«, sagte Bauamtsleiter Jens Kreiensiek am Dienstag im Planungsausschuss. In Gewerbegebieten ist Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern jedoch grundsätzlich zulässig. Somit sind der Stadt gewissermaßen die Hände gebunden.

Mit der Anpassung des Bebauungsplanes am Esch will die Verwaltung dem einen Riegel vorschieben. Dies soll durch eine Gliederung der zugelassenen Sortimente erfolgen. Das Planungsbüro Enderweit & Partner hat einen entsprechenden Entwurf im Planungsausschuss vorgestellt.

Demnach ist im Großteil des Gewerbegebietes Esch künftig Einzelhandel strikt untersagt. Lediglich ein kleiner Werksverkauf kann ansässigen Betrieben in diesem Bereich ausnahmsweise genehmigt werden. Dies gilt auch für das Tiede-Gelände im Norden. Bürgermeisterin Marion Weike wies allerdings darauf hin, dass die von Wilfried Tiede gerichtlich erwirkte Baugenehmigung für einen Discounter (800 Quadratmeter inklusive Einkaufswagen-Unterstand) weiterhin Bestand habe.

Von der Regelung ausgenommen sind zwei Sonderbereiche nahe der Engerstraße. Auf dem Kippskrug-Areal, auf dem Aldi und Rewe vor wenigen Monaten eröffnet haben, soll Einzelhandel mit so genannten »nahversorgungsrelevanten Sortimenten« zulässig sein. Das sind Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Drogerieartikel, Pflanzenschutzmittel und Tiernahrung. Nicht erlaubt sind hingegen »zentrenrelevante Sortimente« wie Haushaltswaren, Schuhe, Textilien, Schreib- und Spielwaren, Sportartikel, Bücher sowie einige andere Waren, die bereits in den meisten Geschäften im Ortskern angeboten werden.

Ein zweiter Sonderbereich rund um die Indoor-Kartbahn ist wiederum strenger reguliert. Dort ist Einzelhandel nur erlaubt, sofern das Hauptsortiment weder als zentrenrelevant, noch als nahversorgungsrelevant gilt. Zu diesem Bereich gehören auch die leerstehenden Räume von Aldi und Ernstings Family im ehemaligen Einkaufszentrum Esch. Das dortige Edeka-Gebäude fällt dagegen in die Verbotszone.

Karl-Hermann Grohnert (CDU) kritisierte, dass der Bereich mit den geringsten Einschränkungen für den Einzelhandel über das Kippskrug-Areal hinausgeht und sich auch nördlich auf das Grundstück des Malerbetriebs Schlüer ausdehnt: »Ich fände es besser, wenn die gelockerte Regelung nur auf den Kippskrug zutrifft.« Jens Kreiensiek entgegnete, dass in diesem Falle jedoch eine Insellage entstünde: »Außerdem ist der Bereich zu klein für einen Supermarkt. Da müssen wir uns keine Sorgen machen.«

Die fünfköpfige CDU-Fraktion stimmte ebenso gegen den Änderungsantrag wie die drei Grünen-Vertreter, die ihren grundsätzlichen Protest gegen den »Ausnahmetatbestand Kippskrug« (Fraktionschef Bruno Hartmann) ausdrückten. Den acht Gegenstimmen standen zehn Ja-Stimmen von SPD, UWG und FDP gegenüber, die die Sortimentsgliederung in die Wege leiteten.

aktualisiert von Team Werther, 04.02.2010, 10:07 Uhr

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