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25.06.2010, 11:58 Uhr Übersicht | Drucken
Ralph Brinkhaus Arbeitsschwerpunkt im Bundestag: Verbesserung von Stabilität und Sicher-heit der Finanzmärkte – Schon zwei Gesetze mit auf den Weg gebracht

Als am Abend des 27. September 2009 fest stand, dass er direkt in den Deutschen Bundestag gewählt worden war, wagte der Gütersloher Ralph Brinkhaus noch kaum zu hoffen, auch in dem Ausschuss mitarbeiten zu können, dessen Thema ihm am meisten am Herzen liegt: die Finanzen.

Doch schon wenige Wochen später war klar, dass der damals 41-Jährige Mitglied des einflussreichen Finanzausschusses werden würde. Und damit nicht genug: Seine Fraktion machte ihn zum Berichterstatter unter anderem für Kapitalmarktfragen. Damit begleitet er federführend alle Gesetzesinitiativen, die das Thema Bankenregulierung und Kapitalmarkt betreffen.



Derzeit wird sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer und auf internationaler Ebenen mit Hochdruck an einem umfangreichen Maßnahmenpaket gearbeitet, das die Stabilität und Sicherheit der Finanzmärkte dauerhaft erhöhen soll. Es gilt, Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen und die Gefahr derartiger Krisen zukünftig zumindest zu verringern.

Im Rahmen dieses Maßnahmenpaketes hat der Bundestag zunächst ein Gesetz zur besseren Aufsicht über die Rating-Agenturen verabschiedet. Brinkhaus erläutert: „Diese Agenturen haben im Rahmen der Finanzmarktkrise keine rühmliche Rolle gespielt.“ Zukünftig wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Lage sein, die Arbeit der Agenturen zu überprüfen. „Gerade höhere Transparenz ist ein wesentliches Element, um das Eintreten von Krisen auf diesen hoch sensiblen – die ganze Welt betreffenden – Märkten unwahrscheinlicher zu machen“, fügt Brinkhaus hinzu.

Letzte Woche hat der Bundestag dann ein weiteres Gesetz verabschiedet, an dem Brinkhaus federführend mitgewirkt hat: das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Finanzinstituten. Dieses Gesetz verpflichtet Banken und Versicherungen dazu, ihr Vergütungssystem angemessen und transparent zu gestalten sowie am nachhaltigen Unternehmenserfolg auszurichten. Wenn ein Institut in eine ernste Schieflage gerät, können die Aufsichtsbehörden zukünftig die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen – wie zum Beispiel Boni – einschränken oder untersagen. „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass unangemessen hohe, vor allem aber rein auf kurzfristige Gewinne ausgerichtete Boni zu einer hohen Risikobereitschaft führen“, erläutert Brinkhaus. „Das war einer der Auslöser der Finanzkrise.“ In einigen Fällen seien hohe Boni sogar dann noch ausgezahlt worden, als Institute sich schon in Schieflagen befanden. Zukünftig geht das nicht mehr.

Ihm war in den Beratungen vor allem eines wichtig: Das Gesetz muss die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie unangetastet lassen. Das war ein Haken, weil es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ja genehmigt wird, in Vergütungssysteme einzugreifen. „Ich habe mich gemeinsam mit meinem Kollegen von der FDP deshalb dafür stark gemacht, zusätzliche Formulierungen in das Gesetz einzufügen“, so Brinkhaus. Das sei Wunsch insbesondere von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern gewesen, und er habe diesen Wunsch als berechtigt empfunden. „Der Dialog mit Interessenvertretern – oft geschmäht – kann also durchaus auch einmal dazu führen, ein Gesetz zu verbessern“, fügt er hinzu.



25.06.2010, 12:02 Uhr


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